Kostenerstattung

Die Kostenerstattung für die Gesundheitsförderung wird im SGB V geregelt und im Leitfaden Prävention festgelegt. Als Ökotrophologin (M. Sc.) mit der Zusatzqualifikation Ernährungsberaterin/DGE, werden meine Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst. In einem kostenfreien telefonischen Informationsgespräch finden wir das passende Angebot für Sie. Sie erhalten von mir den Antrag und den Kostenvoranschlag, den Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Hier ein Beispiel der Barmer GKV:

Nach dem Präventionsgesetz von 2015 hat jeder gesunde Bundesbürger in Deutschland das Recht zwei mal im Jahr zwei Präventionsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen!

Eine Maßnahme wäre z.B. ein Ernährungskurs:

Für Ernährungskurse werden z.B. 75,- € bewilligt.

Meine Präventionskurse beinhalten 4 Treffen von 90 Minuten. Die Kosten liegen um die 100,-

Ihr Eigenanteil wären dann 25,- €.

Oder eine individuelle Ernährungsberatung:

Für die Erstberatung werden 40,- € bewilligt und für zwei Folgeberatungen je 30,- €.

Ihr Eigenanteil für eine Ernährungsberatung mit drei Beratungseinheiten:

Kosten insgesamt: 159,- €

Kassenzuschuss: 100,- €

Ihr Eigenanteil: 59,- €

Das ist eine Beispeilrechnung! Im Einzelfall vareiieren die Zuschüsse je nach Fall und Krankenkasse.

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